OZG und Digitalisierung

Die Aufgabenstellung, die Infrastruktur und die unterschiedlichen Blickwinkel der Digitalisierung in der Verwaltung.

OZG & Digitalisierung

OZG und Digitalisierung

Aufgabenstellung

Die "Digitale Verwaltung" gewinnt seit dem Inkrafttreten des "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG, im August 2017) zunehmend an Bedeutung. Sie findet in der jeweiligen föderalen Umsetzung, etwa durch das "Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz", das "Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" oder das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Hessen" ihre spezifische Ausprägung. In dieser sollen Bund, Länder und Kommunen ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digitalisieren und online stellen.

Verwaltungsleistungen basieren auf einem standardisierten "Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung" (LeiKa), der sich wiederum zu ca. 580 Leistungsbündeln, etwa 50 Lebens- und Unternehmenslagen sowie 14 Themenfeldern zusammenfassen lässt. Im Zentrum dieser Aufgabenstellung stehen BürgerInnnen sowie Unternehmen, die nach den Vorstellungen des OZG "ihre" Verwaltungsleistungen vollständig online in Anspruch nehmen können. Diese "Online-Verfügbarkeit" betrifft insbesondere auch

  • Authentifikation,
  • Beantragung,
  • Bezahlung sowie die
  • Einreichung und Entgegennahme aller notwendigen Dokumente und Bescheide.

Lapidar gesprochen: der Bürger muss seine Couch zu keinem Zeitpunkt verlassen :-)

Unglücklicherweise erschweren unterschiedliche Ausgangslagen der Verwaltungen zwischen den Bundesländern – aber auch innerhalb der Bundesländer selbst – eine gesetzeskonforme Umsetzung enorm. Rechtliche Grundlagen, technische Infrastrukturen und fachliche Module müssen aufeinander abgestimmt und miteinander orchestriert werden.

Wer kann das? Und, vor allem: wer möchte das?

Vorhandene Infrastrukturen

Compliance theme with businessman

Eine Verwaltung, die sich mit dem Anspruch des OZG konfrontiert sieht, muss sich mit den beim Bund, dem jeweiligen Bundesland aber auch den hausintern vorhandenen Infrastrukturen und technischen Komponenten auseinandersetzen, um eine Digitalisierungsstrategie festzulegen, die auf verwaltungsinterne Besonderheiten ebenso Rücksicht nimmt wie auf die Vorgaben auf Bundes- und Landesebene. Dazu gehört u.a. die Interoperabilität mit dem sogenannten "Portalverbund" (§ 1 Abs. 2 OZG).

Ferner werden verschiedene elektronische Verwaltungsleistungen bereits heute als fertige Portallösung durch die etablierten Fachverfahrenshersteller dem Kunden bereitgestellt. Dazu gesellen sich (nicht abschließend)

  • elektronische Formulare,
  • vom Bund finanzierte "Einer-für-Alle-Prozesse" (sog. EfA-Prozesse) sowie
  • landesweit eingesetzte Antrags- und Prozessplattformlösungen, speziell im OZG-Verbund Mitte

Flankiert werden diese Lösungen von weiterer Infrastruktur, wie beispielsweise

  • elektronische Bezahlplattformen,
  • Verfahren zur rechtssicheren elektronischen Kommunikation, 
  • Lösungen zur Benutzerauthentifizierung mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus,
  • Signatur- und Siegeldienste sowie
  • die umfangreichen Datensammlungen und -Werkzeuge des föderalen Informationsmanagements (FIM).

Zwei zentrale Fragestellungen

Der Gesetzgeber vertraut auf Ihre Kompetenz und Ihre Expertise, um mit Hilfe all dieser "eGovernment-Basisdienste" Ihre Verwaltungsprozesse zu formalisieren und zu digitalisieren. Dabei endet der Anspruch des Gesetzgebers nicht bei der Schnittstelle zu Ihren BürgerInnen – speziell die aktuellen Bestrebungen im Kontext OZG 2.0 machen deutlich, dass die elektronischen Verwaltungsverfahren nicht mit dem Antrag enden, sondern eine Nachnutzung innerhalb der Verwaltung anzustreben ist.

Die Lösungsmöglichkeiten zur Digitalisierung Ihrer Verwaltungsprozesse scheinen somit endlos. Im Mittelpunkt steht die Perspektive Ihrer BürgerInnen sowie Ihrer Unternehmen, für die Sie die Mammutaufgabe der "Digitale Verwaltung" auf sich nehmen.

Es kristallisieren sich zwei große Fragestellungen heraus:

  1. Wie kann ich die vorhandenen Lösungen sinnvoll strukturieren und miteinander integrieren? An welchen Stellen benötige ich neue Lösungen?
  2. Wie kann ich Mehrwerte für meine BürgerInnen und meine Unternehmen schaffen, beispielsweise durch schnellere, effizientere und zugänglichere Nutzung?

Wir als kommunaler IT-Dienstleister möchten Sie bei diesen Fragestellungen gerne mit unseren Lösungen und Leistungen unterstützen.  Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!